Welche Voraussetzungen müssen für den Motorrad-Führerausweis (Kat. A) erfüllt sein?
Kategorie A beschränkt bis 35kW
Alter | Vorhandener Ausweis | Sehtest | Nothelfer | Theorie Prüfung | VKU | Praktische Grundschulung | Praktische Prüfung |
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18 | keiner | ja | ja | ja | 8 Std. | 12 Std. | ja |
18 | Kat. B (Auto) | ja, falls älter 24M | — | — | — | 12 Std. | ja |
18 | Kat. A1 ab 01.04.2023 | ja, falls älter 24M | — | — | — | 6 Std. | ja |
18 | Kat. A1 vor 01.04.2023 | ja, falls älter 24M | — | — | — | — | — |
Ab 1. Januar 2021 ist der Direkteinstieg grundsätzlich unmöglich. Die bisherige Regelung, dass, wer 25 Jahre und älter ist, direkt mit der Ausbildung für die grossen, in Leistung und Gewicht unbeschränkten Motorräder der Kategorie A beginnen kann, wird ersatzlos gestrichen. Ab 1. Januar 2021 müssen alle – egal, ob 18, 25 oder mehr Jahre alt – zuerst mindestens zwei Jahre ein Motorrad mit maximal 35 kW (48 PS) Leistung fahren. Ausnahmen gibt es nur für Personen, die in der Branche tätig sind, also vor allem Motorradmechanikerinnen und Motorradmechaniker. Beim späteren Aufstieg in die höchste Kategorie muss erneut eine praktische Fahrprüfung abgelegt werden. Die praktische Grundschulung muss hingegen nicht erneut absolviert werden. Sie gilt für alle Kategorien (A1, A beschränkt, A) und dauert zwölf Stunden.
Das kantonale Gesuch für den Lernfahrausweis
findest du per Klick auf das jeweilige Wappen
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